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ErsteHilfe
und Arbeitssicherheit bei PROSTEP
Bei PROSTEP nehmen wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber und
Geschäftspartner sehr ernst. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter
und Kunden hat für uns oberste Priorität.
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Erste Hilfe leisten
– das kannst du tun
Es kann jederzeit passieren: In deiner unmittelbaren Umgebung
ereignet sich ein Unfall. Jetzt ist es deine Pflicht, Erste Hilfe zu
leisten. Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen findest du hier zusammengefasst
und erklärt. Anhand des Beispiels eines Verkehrsunfalls lässt sich vieles
veranschaulichen.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Was ist hier eigentlich los? Ob du den Unfall direkt mitbekommen
hast oder erst später am Ort des Geschehens eintriffst, verschaffe dir zuerst
einen Überblick. Wie viele Verletzte gibt es? Sind sie ansprechbar oder
bewusstlos? Gibt es weitere Personen, die Hilfe leisten könnten? Merke dir für
mögliche Notfallsituationen die 5 Glieder der Rettungskette:
Die Kettenglieder sollten möglichst gut ineinandergreifen. So
wird sichergestellt, dass die Verletzten optimal versorgt sind. Als
Ersthelferin und -helfer arbeitest du die ersten drei Kettenglieder ab. Das
heißt, du versorgst und betreust Verletzte am Unfallort so lange, bis
Fachkräfte zur Stelle sind wie die Rettungssanitäter und Notärzte.
Erste-Hilfe-Maßnahmen können in verschiedenen Situationen
notwendig sein wie bei einem Schlaganfall, allergischen
Schock, epileptischen Anfall oder bei einem Autounfall.
An dem Szenario Autounfall lassen sich die wichtigsten Schritte von Erster
Hilfe anschaulich darstellen. Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden.
Wirst du Zeuge eines Autounfalls, sollten dies deine ersten Schritte
sein: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck
aufstellen und der Griff zum Erste-Hilfe-Kasten. Diese
Utensilien sollten in jedem Auto vorhanden sein. Beim Aufstellen des
Warndreiecks empfiehlt der TÜV die folgenden Abstände zum Unfallort: innerorts
50 Meter, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 200 bis 400 Meter. Ist
dies erledigt, kümmerst du dich intensiver um die Opfer.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass Verletzte aus dem
Fahrzeug gerettet werden müssen. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn das
Fahrzeug brennt, Benzin ausläuft oder die verletzte Person bewusstlos ist. Mit
dem Rettungsgriff, auch Rautekgriff genannt, holst du
Verletzte aus einem Fahrzeug heraus.
Der Griff funktioniert so:
Besteht keine Gefahr mehr durch den fließenden Verkehr, nimm
dein Handy und wähle den Notruf 112. Auf Autobahnen und
Schnellstraßen kannst du alternativ eine der Notrufsäulen am Straßenrand
nutzen. Diese stehen in Abständen von 1,5 bis 2 Kilometern. Auf den
Leitpfosten am Straßenrand weisen kleine schwarze Pfeile in die Richtung der
nächstgelegenen Notrufsäule. Da die Verletzten nicht allein gelassen
werden sollten, suche am besten andere Personen, die helfen könnten, indem sie
beispielsweise Hilfe holen. Bist du die Person, die mit der Rettungsstelle
telefoniert, dann versuche ruhig zu bleiben und beantworte diese 5
W-Fragen. Sie liefern die wichtigsten Informationen für den
Rettungsdienst:
Solltest du kein Smartphone zur Hand haben, gibt es an
Autobahnen überall Notrufsäulen.
Die letzte Frage erinnert dich daran, nicht sofort aufzulegen,
sondern auf eventuelle Rückfragen zu warten. Den genauen Unfallort zu nennen,
kann vor allem auf der Autobahn schwierig sein, wenn das Unglück nicht gerade
an einer Ausfahrt passiert ist. Orientiere dich an den kleinen blauen
Kilometerschildern. Sie stehen im Abstand von 500 Metern hinter der
Leitplanke stehen. Mit den Angaben „Autobahn x in Himmels- oder Fahrtrichtung Y
auf Höhe des Kilometerschildes z“ kann ein Rettungswagen die Unfallstelle
leicht finden.
Atmet das Unfallopfer, blutet aber stark, solltest du als
Nächstes versuchen, die Blutungen zu stillen. Verwende
Einmalhandschuhe aus dem Verbandskoffer, um dich vor eventuellen Infektionen zu
schützen. Ist die verletzte Person bei Bewusstsein, bitte diese, sich
hinzulegen. So vermeidest du einen möglichen Kreislaufkollaps.
Nun legst du einen Druckverband an: Decke die
Wunde mit einer sterilen Wundauflage ab und fixiere diese mit einem Verband,
den du einige Male um das verletzten Körperteil
herumwickelst. Danach legst du ein zweites Druckpolster auf und umwickelst es
ebenfalls. Der Verband muss fest sitzen. Aber nicht so
fest, dass die Blutzufuhr unterbrochen wird und die Haut rund um die Verletzung
blau anläuft. Um den Blutverlust einzudämmen, sorge dafür, dass das verletzte
Körperteil möglichst hoch gelagert wird.
Ist ein Unfallopfer bewusstlos, atmet aber noch, solltest du die
Person in die stabile Seitenlage bringen. Diese Maßnahme
lernst du in jedem Erste-Hilfe-Kurs, denn in dieser Position bleiben die Atemwege
frei. Sprich währenddessen mit der betroffenen Person und streiche ihr zum
Beispiel über den Kopf. Auch Bewusstlose können für diese Fürsorge empfänglich
sein.
Hast du den Verletzten in die stabile Seitenlage gebracht, sorge
dafür, dass der Körper warm bleibt. Nutze sowohl zum Schutz vor
neugierigen Blicken also auch zum Warmhalten die Erste-Hilfe-Decke aus dem
Verbandskasten, andere Decken oder Jacken. Bleibe die ganze Zeit über bei den
Verletzten und sprich mit ihnen. Sage, dass Hilfe unterwegs ist und beruhige
sie. Überprüfe außerdem permanent die Atmung. Im besten Fall trifft der Notarzt
schnell ein und übernimmt.
Lebensrettende
Sofortmaßnahmen einleiten
Wer braucht deine Hilfe am dringendsten? Ist jemand nicht mehr ansprechbar?
Dann brauchen diese Personen primär deine Aufmerksamkeit. Prüfe zunächst, ob
die Person noch regelmäßig atmet. Ist das nicht der Fall, solltest du als
Wiederbelebungsmaßnahme eine Herzdruckmassage mit Beatmung anwenden,
auch Herz-Lungen-Wiederbelebung genannt. Dazu drückst du 30-mal
hintereinander kräftig auf die Mitte des Brustkorbs, etwa zwei Stöße pro
Sekunde. Um den richtigen Rhythmus zu finden, kannst du den Refrain des Bee-Gees-Songs "Staying Alive" vor dich hin summen. Mit diesem Beat
bleibst du genau im Takt. Im Anschluss nimmst du zwei
Mund-zu-Mund-Beatmungen vor. Dann setzt du die Herzdruckmassage fort.
So geht es im Wechsel immer weiter bis entweder die Person wieder atmet oder
die Rettungskräfte da sind.
In der Stadt findest du an immer mehr öffentlich zugänglichen
Orten sogenannte AED-Geräte (Automatisierter Externer
Defibrillator). Sie sind vor allem an Gebäuden von Einkaufszentren, Hotels
sowie kulturellen und staatlichen Einrichtungen angebracht. Wie du das
AED-Gerät einsetzt, zeigen dir die beiden Erste-Hilfe-Ausbilder(innen)
Quelle: https://www.malteser.de/aware/hilfreich/erste-hilfe-massnahmen-das-kannst-du-tun.html
(15.07.2022)
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Es kann jederzeit vorkommen: Dir passiert bei der Arbeit oder
auf dem Weg dorthin ein Unfall. Beim Wegeunfall gilt wie generell in der Ersten
Hilfe:
Schützen, melden, helfen.
Ist Dir ein Arbeits- oder Wegeunfall passiert solltest Du oder jemand
aus Deinem Umfeld dafür sorgen, dass dies der PROSTEP Personalabteilung
und/oder dem Sicherheitsbeauftragten umgehend gemeldet wird unter:
arbeitssicherheit@prostep.com
(welche Infos anzugeben sind findest Du hier)
ACHTUNG: keine Unfalldokumentation, kein gesetzlicher Unfallschutz!
Bitte mache keine direkten Aussagen und fülle keine
Unfallanzeige aus, bevor Du nicht mit der Personalabteilung oder dem
Sicherheitsbeauftragten im Kontakt warst.
Hilfreich zu wissen ist, dass nach dem 3ten Tag
Arbeitsunfähigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung, der
Berufsgenossenschaft der Unfall gemeldet werden muß
und dadurch ein entsprechender gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz
gewährleistet werden kann. Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen
Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht zu
unterschätzen.
Gesetzliche
Krankenversicherung
Gesetzliche
Unfallversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Bei der Krankenversicherung gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot
das eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung gewährleisten soll.
Die meisten Personen, die dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung unterliegen, sind auch gesetzlich krankenversichert. Hier
ist aber zu beachten, dass auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
kein Anspruch besteht, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer
Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Abgrenzung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:
Die Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
grenzt sich entscheidend von der in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Anstelle der des Wirtschaftlichkeitsgebotes wird bei Patienten,
die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden,
die bestmögliche Form der Behandlung in den Vordergrund gestellt.
Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft):
Die Unfallversicherungsträger haben die Aufgabe, mit allen
geeigneten Mitteln, möglichst frühzeitig den durch einen Versicherungsfall
(Arbeits- oder Wegeunfall) verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder
zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern.
Zu diesem Zweck sind alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine
möglichst frühzeitig nach einem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße
Heilbehandlung gewährleistet wird. Dabei müssen Qualität und Wirksamkeit der
Leistungen zur Heilbehandlung und Teilhabe dem allgemein anerkannten Stand der
medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt
berücksichtigen.
Umfang der Heilbehandlung der gesetzlichen Unfallversicherung:
Die Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung
umfasst insbesondere folgende Leistungen:
·
Erstversorgung,
·
ärztliche Behandlung,
·
zahnärztliche Behandlung einschließlich der
Versorgung mit Zahnersatz,
·
Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und
Hilfsmitteln,
·
häusliche Krankenpflege,
·
Behandlung in Krankenhäusern und
Rehabilitationseinrichtungen,
·
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach §
42 Abs. 2 Nr. 1 und 3 bis 7 und Abs. 3 SGB IX.
Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen besteht grundsätzlich
keine Zuzahlungspflicht für die Versicherten.
Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/heilbehandlung-unfallversicherung_idesk_PI434_HI864007.html
(15.07.2022)
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Wenn Dir ein Arbeits- oder Wegeunfall passiert ist, muss das
entsprechend dokumentiert werden.
ACHTUNG:
keine Unfalldokumentation, kein gesetzlicher Unfallschutz!
Bitte mache keine direkten Aussagen und fülle keine
Unfallanzeige aus, bevor Du nicht mit der Personalabteilung oder dem
Sicherheitsbeauftragten im Kontakt warst.
Du oder jemand aus Deinem Umfeld soll dafür sorgen, dass dieser
Unfall der PROSTEP Personalabteilung und/oder dem Sicherheitsbeauftragten
umgehend gemeldet wird unter:
Folgende Informationen werden benötigt:
·
Name der verunfallten/versorgten Person
·
Zeugen und Ersthelfer
·
Art und Umfang der Verletzung
·
Ort, Zeit und Unfallhergang
·
Zeitpunkt, Umfang und Art der Erste-Hilfe-Maßnahme