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ErsteHilfe und Arbeitssicherheit bei PROSTEP

 

Bei PROSTEP nehmen wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber und Geschäftspartner sehr ernst. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden hat für uns oberste Priorität.

 

NOTRUF 112

 

Arbeits- oder Wegeunfall

 

Erste Hilfe

 

Unfall-dokumentation

 

 

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Erste Hilfe leisten – das kannst du tun

 

Es kann jederzeit passieren: In deiner unmittelbaren Umgebung ereignet sich ein Unfall. Jetzt ist es deine Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen findest du hier zusammengefasst und erklärt. Anhand des Beispiels eines Verkehrsunfalls lässt sich vieles veranschaulichen.

 

Überblick
verschaffen

 

Unfallstelle
sichern

 

Rettungsgriff
anwenden

 

Notruf
wählen

 

Blutungen
stillen

 

Stabile
Seitenlage

 

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

 

Überblick verschaffen 

Was ist hier eigentlich los? Ob du den Unfall direkt mitbekommen hast oder erst später am Ort des Geschehens eintriffst, verschaffe dir zuerst einen Überblick. Wie viele Verletzte gibt es? Sind sie ansprechbar oder bewusstlos? Gibt es weitere Personen, die Hilfe leisten könnten? Merke dir für mögliche Notfallsituationen die 5 Glieder der Rettungskette: 

  1. Absichern & Eigenschutz
  2. Notruf & Sofortmaßnahmen 
  3. weitere Erste Hilfe 
  4. Rettungsdienst 
  5. Krankenhaus 

Die Kettenglieder sollten möglichst gut ineinandergreifen. So wird sichergestellt, dass die Verletzten optimal versorgt sind. Als Ersthelferin und -helfer arbeitest du die ersten drei Kettenglieder ab. Das heißt, du versorgst und betreust Verletzte am Unfallort so lange, bis Fachkräfte zur Stelle sind wie die Rettungssanitäter und Notärzte. 

 

Unfallstelle sichern

Erste-Hilfe-Maßnahmen können in verschiedenen Situationen notwendig sein wie bei einem Schlaganfallallergischen Schockepileptischen Anfall oder bei einem Autounfall. An dem Szenario Autounfall lassen sich die wichtigsten Schritte von Erster Hilfe anschaulich darstellen. Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden. Wirst du Zeuge eines Autounfalls, sollten dies deine ersten Schritte sein: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und der Griff zum Erste-Hilfe-Kasten. Diese Utensilien sollten in jedem Auto vorhanden sein. Beim Aufstellen des Warndreiecks empfiehlt der TÜV die folgenden Abstände zum Unfallort: innerorts 50 Meter, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 200 bis 400 Meter. Ist dies erledigt, kümmerst du dich intensiver um die Opfer. 

 

Rettungsgriff anwenden

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass Verletzte aus dem Fahrzeug gerettet werden müssen. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn das Fahrzeug brennt, Benzin ausläuft oder die verletzte Person bewusstlos ist. Mit dem Rettungsgriff, auch Rautekgriff genannt, holst du Verletzte aus einem Fahrzeug heraus.

Der Griff funktioniert so: 

 

Notruf wählen

Besteht keine Gefahr mehr durch den fließenden Verkehr, nimm dein Handy und wähle den Notruf 112. Auf Autobahnen und Schnellstraßen kannst du alternativ eine der Notrufsäulen am Straßenrand nutzen. Diese stehen in Abständen von 1,5 bis 2 Kilometern. Auf den Leitpfosten am Straßenrand weisen kleine schwarze Pfeile in die Richtung der nächstgelegenen Notrufsäule. Da die Verletzten nicht allein gelassen werden sollten, suche am besten andere Personen, die helfen könnten, indem sie beispielsweise Hilfe holen. Bist du die Person, die mit der Rettungsstelle telefoniert, dann versuche ruhig zu bleiben und beantworte diese 5 W-Fragen. Sie liefern die wichtigsten Informationen für den Rettungsdienst: 

  1. WO ist der Unfall geschehen?  
  2. WAS ist passiert?  
  3. WIE viele Verletzte gibt es?  
  4. WELCHE Art von Verletzungen haben sie?  
  5. WARTEN auf Rückfragen der Notrufzentrale?

Solltest du kein Smartphone zur Hand haben, gibt es an Autobahnen überall Notrufsäulen.

Die letzte Frage erinnert dich daran, nicht sofort aufzulegen, sondern auf eventuelle Rückfragen zu warten. Den genauen Unfallort zu nennen, kann vor allem auf der Autobahn schwierig sein, wenn das Unglück nicht gerade an einer Ausfahrt passiert ist. Orientiere dich an den kleinen blauen Kilometerschildern. Sie stehen im Abstand von 500 Metern hinter der Leitplanke stehen. Mit den Angaben „Autobahn x in Himmels- oder Fahrtrichtung Y auf Höhe des Kilometerschildes z“ kann ein Rettungswagen die Unfallstelle leicht finden.

 

 

Blutungen stillen

Atmet das Unfallopfer, blutet aber stark, solltest du als Nächstes versuchen, die Blutungen zu stillen. Verwende Einmalhandschuhe aus dem Verbandskoffer, um dich vor eventuellen Infektionen zu schützen. Ist die verletzte Person bei Bewusstsein, bitte diese, sich hinzulegen. So vermeidest du einen möglichen Kreislaufkollaps. 

Nun legst du einen Druckverband an: Decke die Wunde mit einer sterilen Wundauflage ab und fixiere diese mit einem Verband, den du einige Male um das verletzten Körperteil herumwickelst. Danach legst du ein zweites Druckpolster auf und umwickelst es ebenfalls. Der Verband muss fest sitzen. Aber nicht so fest, dass die Blutzufuhr unterbrochen wird und die Haut rund um die Verletzung blau anläuft. Um den Blutverlust einzudämmen, sorge dafür, dass das verletzte Körperteil möglichst hoch gelagert wird.

 

Stabile Seitenlage anwenden

Ist ein Unfallopfer bewusstlos, atmet aber noch, solltest du die Person in die stabile Seitenlage bringen. Diese Maßnahme lernst du in jedem Erste-Hilfe-Kurs, denn in dieser Position bleiben die Atemwege frei. Sprich währenddessen mit der betroffenen Person und streiche ihr zum Beispiel über den Kopf. Auch Bewusstlose können für diese Fürsorge empfänglich sein. 

Hast du den Verletzten in die stabile Seitenlage gebracht, sorge dafür, dass der Körper warm bleibt. Nutze sowohl zum Schutz vor neugierigen Blicken also auch zum Warmhalten die Erste-Hilfe-Decke aus dem Verbandskasten, andere Decken oder Jacken. Bleibe die ganze Zeit über bei den Verletzten und sprich mit ihnen. Sage, dass Hilfe unterwegs ist und beruhige sie. Überprüfe außerdem permanent die Atmung. Im besten Fall trifft der Notarzt schnell ein und übernimmt. 

 

Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten

Wer braucht deine Hilfe am dringendsten? Ist jemand nicht mehr ansprechbar? Dann brauchen diese Personen primär deine Aufmerksamkeit. Prüfe zunächst, ob die Person noch regelmäßig atmet. Ist das nicht der Fall, solltest du als Wiederbelebungsmaßnahme eine Herzdruckmassage mit Beatmung anwenden, auch Herz-Lungen-Wiederbelebung genannt. Dazu drückst du 30-mal hintereinander kräftig auf die Mitte des Brustkorbs, etwa zwei Stöße pro Sekunde. Um den richtigen Rhythmus zu finden, kannst du den Refrain des Bee-Gees-Songs "Staying Alive" vor dich hin summen. Mit diesem Beat bleibst du genau im Takt. Im Anschluss nimmst du zwei Mund-zu-Mund-Beatmungen vor. Dann setzt du die Herzdruckmassage fort. So geht es im Wechsel immer weiter bis entweder die Person wieder atmet oder die Rettungskräfte da sind.

In der Stadt findest du an immer mehr öffentlich zugänglichen Orten sogenannte AED-Geräte (Automatisierter Externer Defibrillator). Sie sind vor allem an Gebäuden von Einkaufszentren, Hotels sowie kulturellen und staatlichen Einrichtungen angebracht. Wie du das AED-Gerät einsetzt, zeigen dir die beiden Erste-Hilfe-Ausbilder(innen)

 

 

 

Quelle: https://www.malteser.de/aware/hilfreich/erste-hilfe-massnahmen-das-kannst-du-tun.html (15.07.2022)

 

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Arbeits- oder Wegeunfall

Es kann jederzeit vorkommen: Dir passiert bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin ein Unfall. Beim Wegeunfall gilt wie generell in der Ersten Hilfe:

Schützen, melden, helfen.

 

Ist Dir ein Arbeits- oder Wegeunfall passiert solltest Du oder jemand aus Deinem Umfeld dafür sorgen, dass dies der PROSTEP Personalabteilung und/oder dem Sicherheitsbeauftragten umgehend gemeldet wird unter:

 

arbeitssicherheit@prostep.com
(welche Infos anzugeben sind findest Du hier)

 

ACHTUNG: keine Unfalldokumentation, kein gesetzlicher Unfallschutz!

Bitte mache keine direkten Aussagen und fülle keine Unfallanzeige aus, bevor Du nicht mit der Personalabteilung oder dem Sicherheitsbeauftragten im Kontakt warst.

 

Hilfreich zu wissen ist, dass nach dem 3ten Tag Arbeitsunfähigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft der Unfall gemeldet werden muß und dadurch ein entsprechender gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz gewährleistet werden kann. Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht zu unterschätzen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Gesetzliche Unfallversicherung

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung


Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Bei der Krankenversicherung gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot das eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung gewährleisten soll.

Die meisten Personen, die dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, sind auch gesetzlich krankenversichert. Hier ist aber zu beachten, dass auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kein Anspruch besteht, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.

 

Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

 

Abgrenzung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) grenzt sich entscheidend von der in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Anstelle der des Wirtschaftlichkeitsgebotes wird bei Patienten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, die bestmögliche Form der Behandlung in den Vordergrund gestellt.

 

 

Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft):

Die Unfallversicherungsträger haben die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln, möglichst frühzeitig den durch einen Versicherungsfall (Arbeits- oder Wegeunfall) verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern.

Zu diesem Zweck sind alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach einem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung gewährleistet wird. Dabei müssen Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung und Teilhabe dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen.

 

Umfang der Heilbehandlung der gesetzlichen Unfallversicherung:

Die Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst insbesondere folgende Leistungen:

·         Erstversorgung,

·         ärztliche Behandlung,

·         zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz,

·         Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,

·         häusliche Krankenpflege,

·         Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen,

·         Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 und 3 bis 7 und Abs. 3 SGB IX.

Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen besteht grundsätzlich keine Zuzahlungspflicht für die Versicherten.

 

 

 

Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/heilbehandlung-unfallversicherung_idesk_PI434_HI864007.html (15.07.2022)

 

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Unfalldokumentation

Wenn Dir ein Arbeits- oder Wegeunfall passiert ist, muss das entsprechend dokumentiert werden.
ACHTUNG: keine Unfalldokumentation, kein gesetzlicher Unfallschutz!

Bitte mache keine direkten Aussagen und fülle keine Unfallanzeige aus, bevor Du nicht mit der Personalabteilung oder dem Sicherheitsbeauftragten im Kontakt warst.

 

Du oder jemand aus Deinem Umfeld soll dafür sorgen, dass dieser Unfall der PROSTEP Personalabteilung und/oder dem Sicherheitsbeauftragten umgehend gemeldet wird unter:

 

arbeitssicherheit@prostep.com

 

Folgende Informationen werden benötigt:

·         Name der verunfallten/versorgten Person

·         Zeugen und Ersthelfer

·         Art und Umfang der Verletzung

·         Ort, Zeit und Unfallhergang

·         Zeitpunkt, Umfang und Art der Erste-Hilfe-Maßnahme